{"id":4914,"date":"2023-02-09T08:33:53","date_gmt":"2023-02-09T07:33:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.invictus-lead-generation.ch\/?page_id=4914"},"modified":"2023-11-02T14:35:45","modified_gmt":"2023-11-02T13:35:45","slug":"allgemeine-geschaftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.invictus-lead-generation.ch\/en\/allgemeine-geschaftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)"},"content":{"rendered":"
1. Vertragsbedingunge<\/strong>n 2. Schriftform<\/strong> GRUNDS\u00c4TZE Die Angebote von Starproject sind \u2013 auch bez\u00fcglich der Preisangaben \u2013 unverbindlich. Die pr\u00e4sentierten Kostenvoranschl\u00e4ge verstehen sich \u2013 nur wo explizit ausgewiesen \u2013 als Pauschalen, in allen anderen F\u00e4llen beziehen sie sich nur auf die explizit erw\u00e4hnten Leistungen exkl. MWST. Die Offerten verlieren ihre G\u00fcltigkeit sechs Wochen nach Erstellung. Mit der schriftlichen Annahme des Auftrags kommt ein Vertrag zustande. Alle Vertr\u00e4ge bzw. erteilten Auftr\u00e4ge mit zeitlich offenem Umfang sind \u2013 unter Einhaltung einer dreimonatigen K\u00fcndigungsfrist \u2013 k\u00fcndbar auf Ende eines Quartals.<\/p>\n\n\n\n Jeder der Agentur erteilte Auftrag ist ein Werkvertrag, der zudem auf die Einr\u00e4umung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht die \u00dcberpr\u00fcfung der wett\u00adbewerbsrechtlichen Zul\u00e4ssigkeit der Werkleistungen der Agentur zum Gegenstand. Er beinhaltet auch nicht die Pr\u00fcfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsf\u00e4higkeit oder Verwendbarkeit der Werkleistungen der Agentur. Der Auftraggeber ist f\u00fcr entsprechende Recherchen und die Vereinbarkeit der Werkleistungen mit s\u00e4mtlichen einschl\u00e4gigen gesetzlichen Bestimmungen selbst verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden die textlichen, grafischen und inhaltlichen Werke von Starproject nur f\u00fcr die vertraglich vereinbarte Nutzung an den Auftraggeber abgetreten. S\u00e4mtliche anderen Rechte an den Arbeiten liegen bei Starproject.<\/p>\n\n\n\n Der Auftraggeber erwirbt keinerlei Rechte an nicht vollendeten Arbeiten. S\u00e4mtliche Unterlagen sind unverz\u00fcglich an Starproject zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n\n\n\n 4. Leistung und Honorar<\/strong><\/p>\n\n\n\n Starproject arbeitet nach den Tarifen der Allianz Schweizer Werbeagenturen ASW. Wenn nichts anderes vereinbart wird, entsteht der Honoraranspruch f\u00fcr jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Starproject ist berechtigt, zur Deckung des eigenen Aufwandes Vorsch\u00fcsse zu verlangen. Alle Leistungen von Starproject, die nicht ausdr\u00fccklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Barauslagen, die \u00fcber den \u00fcblichen Gesch\u00e4ftsbetrieb hinausgehen (z.B. f\u00fcr Botendienste, aussergew\u00f6hnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Auftraggeber zu ersetzen.<\/p>\n\n\n\n Kostenvoranschl\u00e4ge von Starproject sind grunds\u00e4tzlich verbindlich. Sollten die tats\u00e4chlichen Kosten den Voranschlag um mehr als 10% \u00fcbersteigen, hat Starproject den Auftraggeber auf die h\u00f6heren Kosten hinzuweisen. Die Kosten\u00fcberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kosteng\u00fcnstigere Alternativen bekannt gibt.<\/p>\n\n\n\n Die Vorbesprechung und das Erstellen einer ersten Richtofferte sind kostenlos.<\/p>\n\n\n\n 5. Reduktion oder Annullierung des Auftrags<\/strong> 6. Abrechnung<\/strong> 7. Pr\u00e4sentation<\/strong><\/p>\n\n\n\n F\u00fcr Pitchings (Entwurfs- bzw. Konzeptpr\u00e4sentationen) steht der Agentur in der Regel ein angemessenes Honorar zu (Richtlinie: 10 % des erwarteten Auftragsvolumens), das zumindest anteilsm\u00e4ssig den Personal- und Sachaufwand der Agentur f\u00fcr die Pr\u00e4sentation sowie die Kosten s\u00e4mtlicher Fremdleistungen deckt. Erh\u00e4lt Starproject nach der Pr\u00e4sentation keinen Auftrag, so bleiben alle Rechte und Leistungen bei der Agentur. Die Unterlagen sind unverz\u00fcglich und vollst\u00e4ndig zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n\n\n\n 8. Leistungen Agentur<\/strong> 9. Treuepflicht, Gesch\u00e4ftsgeheimnis<\/strong> 10. Urheberrecht<\/strong> 11. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang<\/strong> 12. Software, Programmierung<\/strong> 13. Gew\u00e4hrleistung<\/strong> 14. Externe Zulieferung<\/strong> 15. Aufbewahren von Unterlagen<\/strong> 16. Wettbewerbe, Konkurrenzpr\u00e4sentationen<\/strong> 17. Abrechnung<\/strong> 18. Zahlungsbestimmungen<\/strong> 19. Berater- und Vermittlungskommissionen<\/strong> 20. Honorarstreitigkeiten<\/strong> RECHTLICHES<\/strong><\/p>\n\n\n\n 21. Anwendbares Recht<\/strong> 22. Gerichtsstand<\/strong> K\u00f6niz, 9. Februar 2023<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":" 1. VertragsbedingungenDie nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und der Starproject AG (nachstehend als Agentur bezeichnet). Sie gelten als integrierender Bestandteil eines Auftrages. 2. SchriftformAbweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bed\u00fcrfen der Schriftform. GRUNDS\u00c4TZE 3. Vertragsabschluss, Urheberrechte und Nutzungsrechte und K\u00fcndigung Die Angebote von Starproject sind \u2013 auch bez\u00fcglich der Preisangaben \u2013 unverbindlich. Die pr\u00e4sentierten […]<\/p>","protected":false},"author":8,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-4914","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.invictus-lead-generation.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4914","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.invictus-lead-generation.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.invictus-lead-generation.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.invictus-lead-generation.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/8"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.invictus-lead-generation.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4914"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.invictus-lead-generation.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4914\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5652,"href":"https:\/\/www.invictus-lead-generation.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4914\/revisions\/5652"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.invictus-lead-generation.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4914"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und der Starproject AG (nachstehend als Agentur bezeichnet). Sie gelten als integrierender Bestandteil eines Auftrages.<\/p>\n\n\n\n
Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/p>\n\n\n\n
3. Vertragsabschluss, Urheberrechte und Nutzungsrechte und K\u00fcndigung<\/strong><\/p>\n\n\n\n
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat die Agentur Anrecht auf:
\u2022 Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis),
\u2022 Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter,
\u2022 Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Sch\u00e4den.
Dar\u00fcber hinaus hat die Agentur das Recht, ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumf\u00e4nglich bei der Agentur.<\/p>\n\n\n\n
Die Agentur nimmt die Abrechnung auf der Grundlage der Richtofferte vor. Ist keine solche erstellt worden, erh\u00e4lt der Auftraggeber eine detaillierte Rechnung gem\u00e4ss Arbeitsrapport zugestellt.<\/p>\n\n\n\n
Die Full-Service-Agentur erbringt innerhalb des Workflows eines Auftrags Leistungen (physisch und digital) in den Bereichen Marketing, Events, Kommunikation, Gestaltung, Projektorganisation, usw. F\u00fcr weitere Leistungen, zum Beispiel in den Bereichen Fotografie und Text, arbeitet die Agentur nach den Richtlinien der einschl\u00e4gigen Berufsverb\u00e4nde.<\/p>\n\n\n\n
Die Agentur verpflichtet sich, die ihr \u00fcbertragenen Aufgaben sorgf\u00e4ltig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Sie verpflichtet sich, ihr anvertraute oder f\u00fcr den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.<\/p>\n\n\n\n
Die Urheberrechte an allen von der Agentur geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entw\u00fcrfe, realisierte Projekte usw.) geh\u00f6ren der Agentur. Sie kann \u00fcber diese Rechte gem\u00e4ss den Bestimmungen des Bundesgesetzes \u00fcber das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verf\u00fcgen (Stand 1. Januar 2017). Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne Einverst\u00e4ndnis der Agentur nicht berechtigt ist, \u00c4nderungen an den betreffenden Werken, insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen, vorzunehmen. Die Agentur ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.<\/p>\n\n\n\n
Grunds\u00e4tzlich gehen die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit der vollst\u00e4ndigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber \u00fcber. Der Umfang der Nutzung der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere d\u00fcrfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgeh\u00e4ndigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien k\u00f6nnen jedoch \u00fcber jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten verhandeln. F\u00fcr jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Agentur zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entsch\u00e4digen.<\/p>\n\n\n\n
Bei der Programmierung von Websites und\/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert die Agentur eigene Softwarel\u00f6sungen, bleiben die Rechte am Code bei der Agentur. Die Fristen f\u00fcr Wartungs- und Supportarbeiten werden mit dem Auftraggeber speziell vereinbart.<\/p>\n\n\n\n
Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) kann die Agentur ohne ausdr\u00fccklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.<\/p>\n\n\n\n
Im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst die Agentur Leistungen Dritter, die sie f\u00fcr die Realisierung des Auftrages ben\u00f6tigt. Diese Drittarbeiten werden vorg\u00e4ngig (gem\u00e4ss Offerte) vom Auftraggeber genehmigt.<\/p>\n\n\n\n
Die Agentur ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen, Daten usw. f\u00fcr die Dauer von f\u00fcnf Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung an ihrem Gesch\u00e4ftssitz aufzubewahren. Dar\u00fcber hinaus ist sie ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit.<\/p>\n\n\n\n
Die Agentur beteiligt sich an:
\u2022 Wettbewerben, die sich nach Regeln der entsprechenden Berufsverb\u00e4nde richten.
\u2022 Konkurrenzpr\u00e4sentationen, die f\u00fcr alle Teilnehmenden gleichlautende, schriftlich niedergelegte Bedingungen aufweisen. Die Entsch\u00e4digung muss f\u00fcr alle Teilnehmenden identisch sein.<\/p>\n\n\n\n
Die Agentur nimmt die Abrechnung auf der Grundlage der Richtofferte vor. Ist keine solche erstellt worden, erh\u00e4lt der Auftraggeber eine detaillierte Rechnung gem\u00e4ss Arbeitsrapport zugestellt.<\/p>\n\n\n\n
Nach Beendigung des Auftrages stellt die Agentur die Leistungen in Rechnung. Diese ist innert 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei grossem Projektumfang kann eine angemessene Teilzahlung in Rechnung gestellt werden.<\/p>\n\n\n\n
Berater- und Vermittlungskommissionen im Zusammenhang mit dem Einholen von Offerten, der Auftragserteilung und Rechnungskontrolle erh\u00e4lt grunds\u00e4tzlich die Agentur. Sie sind dem Auftraggeber weiterzugeben, wenn die Agentur ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchf\u00fchrung und \u00dcberwachung der Produktion dem Auftraggeber voll in Rechnung stellt.<\/p>\n\n\n\n
Sowohl dem Auftraggeber wie der Agentur steht zur \u00dcberpr\u00fcfung von beanstandeten Forderungen und zur Beurteilung von Honorarstreitigkeiten ein Schiedsgericht zur Verf\u00fcgung. Dieses wird durch je einen Vertreter der Parteien und einer weiteren Person, welche die Parteivertreter gemeinsam ausw\u00e4hlen, gebildet.<\/p>\n\n\n\n
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Agentur unterstehen schweizerischem Recht. Soweit die Gesch\u00e4ftsbedingungen der Agentur nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. \u00fcber den einfachen Auftrag.<\/p>\n\n\n\n
Gerichtsstand ist Bern.<\/p>\n\n\n\n